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Vorstrafe wegen des Zitierens von Liedtexten

Verfasst von princo am 27.10.2009

Wie man hier oder auch hier nachlesen kann, ist das Zitieren von Liedtexten eine Sache, welche einem sehr schnell eine Vorstrafe einbringen kann. Wahlweise 500 Euro Geldstrafe oder 50 Tage Knast (keine Seifenwitze bitte). Wohlgemerkt: Es handelt sich dabei nicht etwa um indiziertes Liedgut, sondern um frei zugängliche Songs, deren Texte sich jedermann völlig ungehindert hier und hier ansehen kann.

Man könnte nun darüber diskutieren, ob die betreffenden Textpassagen womöglich gegen die AGB von wer-kennt-wen.de verstoßen haben, immerhin handelt es sich dabei um ein Portal, bei dem für die Teilnehmer ein Mindestalter von 14 Jahren gilt.

Es ist allerdings bemerkenswert, daß ein solches Urteil über einen Heranwachsenden gesprochen wird, ohne daß er überhaupt Kenntnis von dem Verfahren, geschweige denn die Möglichkeit einer Anhörung hatte.

Bin gespannt, wie die Sache weiter geht.

Eine Antwort zu “Vorstrafe wegen des Zitierens von Liedtexten”

  1. Thomas sagte

    Hier gibt es mehr Details dazu:
    http://rhein-zeitung.de/on/09/10/29/rlp/t/rzo632919.html
    Wie immer, kann man sich schön aufregen, wenn einem nur ein Teil der Fakten bekannt ist.
    Mit der Zunahme von Informationen, relativiert sich das Ganze doch etwas.

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