Die Memoiren des Josh K. Phisher

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Mit ‘Abzocke’ verschlagwortete Einträge

Vorsicht vor: www.gemeinschaftmachtstark.de

Verfasst von princo am 23.01.2009

Haben Sie gerade einen Anruf erhalten, und hat man Ihnen darin versprochen, daß Sie künftig ganz leicht von unerwünschter Werbung verschont werden können?

Hat man Ihnen dabei die Internetseite „gemeinschaftmachtstark.de“ gezeigt, um Sie von der Seriosität des Anbieters zu überzeugen?

Nun, jetzt sind Sie hier gelandet, und das ist vielleicht auch ganz gut so. Es kann nämlich sein, daß Sie jetzt eine ganze Menge Geld sparen können.

Diese „Gemeinschaft“ ist nämlich nicht so ganz unbekannt. Vor ein paar Monaten nannte sie sich allerdings noch „Schutzgemeinschaft gegen Werbung„, und hat genau das gleiche Konzept betrieben:

Gegen einen geringen monatlichen Betrag i.H.v. 3,99 € (zzgl. einer einmaligen „Bearbeitungsgebühr“ von 29,95 €) soll man angeblich in Zukunft von unerwünschter Werbung verschont werden.

Klingt das nicht toll?

Bestimmt klang das, was man Ihnen gerade am Telefon erzählt hat sehr verlockend: Endlich Ruhe von Werbeanrufen und nie wieder verstopfte Briefkästen.

Aber überlegen Sie mal: Hatten Sie um diesen Anruf überhaupt gebeten?

Eigentlich ist die Rechtslage ja so, daß jegliches Cold-Calling (so nennt man unerwünschte Anrufe) verboten sind.

Und wenn etwas sowieso verboten ist, dann braucht es keine seltsame Vereinigung wie „gemeinschaftmachtstark“ um dagegen vorzugehen, für so etwas gibt es nämlich schon die Verbraucherzentralen. Die arbeiten übrigens kostenlos für Sie.

Aber was hat es denn überhaupt mit „gemeinschaftmachtstark.de“ auf sich?

Tja, die dort hinterlegte Webseite gibt sich ziemlich sehr wortkarg: Im Bereich „Kontakt“ wird nur die Postfachadresse PF 200412, 13514 Berlin und die (nicht besonders günstigen) Telefon- und Faxnummern 01805 – 3555178 und 01805 – 3555179 angegeben. Wer das tolle „Angebot“ eigentlich betreibt wird nicht erwähnt.

Wer steckt dahinter?

Dafür muß man schon die offizielle Verwaltung der deutschen Internetadressen (die DENIC) bemühen. Da kann man eine Domainabfrage machen, und den Eigentümer des Webangebots ermitteln.

Gibt man dort im Suchfeld „gemeinschaftmachtstark“, oder auch den Vorgänger „schutzgemeinschaftgegenwerbung“ (das .de weglassen!) ein, so erfährt man, daß diese Webangebote auf einen Herrn Sandy Trense aus der schönen Stadt Rathenow registriert sind.

Das müßte er zwar selbst auf seine Webseite schreiben (und nicht nur das), aber möglicherweise hat er das einfach vergessen.

Aber man bekommt nicht nur den Namen, sondern auch eine Adresse. Trägt man diese Adresse rein interessehalber in einem Dienst wie z.B. Google-Maps ein, dann sieht man nicht nur, wo dieser Herr wohnt (was vergleichsweise uninteressant ist), sondern auch, welche Firmen sonst noch unter dieser Adresse logieren.

Dort gibt es z.B. noch die Firma „Global Connective Limited“. Auch über diese Firma gibt es im Internet kaum Informationen, man erfährt nur, daß diese Firma etwas mit Telekommunikation zu tun hat.

Etwas auskunftsfreudiger gibt sich da das Handelsregister. Stöbert man dort nach der Firma „Global Connective Limited“, so erhält man folgende Angaben:

Amtsgericht Potsdam Aktenzeichen: HRB 21361 P Bekannt gemacht am: 12.08.2008 22:00 Uhr

Für die Angaben in ().
die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Neueintragungen

06.08.2008

Global Connective Limited, Rathenow(Waldemar Str. 13, 14712 Rathenow). Zweigniederlassung der unter der Firma Global Connective Limited in Reading, Berkshire, Großbritannien bestehenden Hauptniederlassung (eingetragen im Companies House, Cardiff unter der Registernummer 06628723). Gegenstand: Der Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen. Stammkapital: 1 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Directors bestellt, wird die Gesellschaft durch diese Directors gemeinschaftlich vertreten. Director: Trense, Sandy, *14.01.1970, Rathenow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2008.

Es steht zwar nicht ausdrücklich da, aber Call-Center verkaufen auch solche „Telekommunikationsdienstleistungen“. Es handelt sich also womöglich um ein Callcenter.

Ist das nicht interessant?: Der „Director“ einer englischen Firma mit einem Stammkapital von einem Euro, welche womöglich ein Callcenter ist (also eine Firma die Leute anruft), betreibt im Internet Seiten, auf denen versprochen wird, daß man sie vor Firmen schützt, die Leute anrufen.

Krass, oder?

Lohnt sich der Scheiß überhaupt?

Ja, für den Betreiber eines solchen Angebotes lohnt sich das ganz bestimmt. Machen wir einfach mal eine Beispielrechnung auf:

Angenommen, jemand ruft ein paar Leute an (sagen wir mal ca. eintausend, was für ein Callcenter wirklich nicht viel ist), dann ergibt sich folgende Rechnung:

1.000 x 39,95 € = 39.950,00 € (Bearbeitungsgebühr)

dazu kommt (pro Jahr):

1.000 x 3,99 € x 12 Monate = 47.880,00 € / Jahr

Und jetzt rechnen Sie sich mal aus, wenn da nur 10.000 Leute darauf reinfallen würden.

Natürlich geht davon noch ein riesiger Anteil an Steuern ab (ich gehe mal davon aus, daß das schöne Geld auch ordentlich versteuert wird, es sei denn es handelt sich um einen eingetragenen gemeinnützigen Verein, was zwar naheliegend wäre, aber nirgendwo erwähnt wird), dann bleibt immer noch ein schönes Sümmchen für Herrn Trense übrig.

Für eine Leistung(?), für welche Sie keinerlei Garantien erhalten, und die Sie bei den Verbraucherzentralen umsonst haben können…

Wie werden Sie sich entscheiden?

Ich glaube, daß Sie für Ihr Geld eine bessere Verwendung haben, als es Herrn Trense in den Hintern zu schieben.

Zum Schluß noch eine kleine Nachricht für Sandy Trense persönlich:

Kollege, du hast den Warnschuß damals nicht ernstgenommen. Du solltest dir ganz scharf überlegen, ob du mit dieser armseligen Nummer weitermachen willst. Das könnte richtig Ärger für dich bedeuten.

Und im Übrigen: Du kannst mich mal. Dir wird dieser Artikel sicher nicht gefallen, und womöglich wirst du auf die Idee kommen dagegen vorzugehen. Für diesen Fall bekommst du gleich folgende Ansage: Sollte ich mich mit meinen obigen Aussagen im Irrtum befinden, und du bist doch kein fauler Abzocker, der die Leute ausnimmt, dann werde ich diesen Artikel sofort löschen. Allerdings müsstest du dazu (gerichtsfest!) nachweisen, daß meine Aussagen nicht zutreffen.

Aber so dumm wie ich sie einschätze, werden Sie das aktuelle Ineternetangebot „gemeinschafmachtstark.de“ dichtmachen, und einfach mit einer anderen Webadresse weitermachen.

Und irgendjemand wird mir wieder stecken, wie die neue Internet-Adrese lautet, mit der Sie dann die gleiche Nummer erneut abziehen werden.

Viel Spaß dabei. Wir könnnen das gerne ein paar Runden lang spielen.

Meinen Sie, daß Sie eine Chance haben das letztendlich zu gewinnen? Das wird richtig böse enden.

Es ist übrigens keine Schande, sich sein Geld auf ehrliche Weise zu verdienen. Aldi sucht immer wieder Leute, die die Regale auffüllen.

Wie wär’s?

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Opfer, ideales

Verfasst von princo am 12.01.2009

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Schutzgemeinschaft gegen Werbung?

Verfasst von princo am 24.10.2008

Seit einigen Tagen beobachte ich, daß hier einige Besucher über die Suchbegriffe Schutzgemeinschaft gegen Werbung aufschlagen.

Seltsamerweise gibt es bisher anscheinend gar keine Internetseite, die direkt mit diesen Suchbegriffen verbunden ist. Kein Verein oder so, einfach nix.

Ich meine aber, mich erinnern zu können, davon gehört zu haben, daß einige Leute in der letzten Zeit ganz seltsame Anrufe bekommen haben, bei denen ihnen versprochen wurde, daß sie in Zukunft von unerwünschter Werbung aller Art verschont werden könnten. Dazu wäre es aber nötig, einen Betrag in Höhe von …. blablablubb.

Mein Tipp: Einfach auflegen.

Redet nicht mit diesen Leuten, das sind Betrüger.

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DVD-sofort.de: Abzocke für Bescheuerte

Verfasst von princo am 20.09.2008

Normalerweise geben sich die schwarzen Schafe des Internets viel Mühe, den wahren Charakter ihrer diversen Webseiten möglichst gut zu verschleiern.

Nicht so beim Anbieter der Webseite www.dvd-sofort.de

Lino Bombonato, so nennt sich der Betreiber, versucht es mit mit einer besonders dreisten Masche. Eine richtige Adresse hat er nicht, also steht im Impressum nur ein Linzer Postfach.

Abzocke für ganz Doofe

Screenshot: Abzocke für ganz Doofe

Kleiner Auszug von der Webseite: „Der Preis von elf Euro monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus wird Ihnen in Rechnung gestellt.“
Auch nicht schlecht: „Sie bekommen von uns jeden dritten Monat eine DVD unserer Wahl.“
und dann noch: „Sichern Sie sich dieses Angebot bevor es nicht mehr existiert !
Also 11 Euro * 24 Monate = 264 Euro.

Es gibt keinen Hinweis darauf, um WAS für DVDs es dabei überhaupt geht. Es ist nirgends davon die Rede, daß sich z.B. aktuelle Kinofilme darauf befinden. Nein, nicht einmal, daß sich überhaupt irgendetwas auf diesen DVDs befinden muß. Er könnte auch immer die gleiche DVD verschicken.

Rein theoretisch könnte Lino Bombonato auch seine verbrannten (und damit unbrauchbaren) DVD-Rohlinge elegant an dumme Internetuser entsorgen. Das bedeutet nicht, daß der gute Lino Bombonato das auch wirklich vorhat. So etwas will ich ihm gar nicht unterstellen. Aber seine AGB erwecken einfach den Eindruck, als ob hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

264 Euro: Für NIX!

Geil.

Die Sache ist mir allerdings schon fast zu offensichtlich. Steckt da vielleicht einfach nur ein Scherzbold dahinter, oder will da jemand seine Webseite einfach auf eine ganz krasse Weise bewerben? Dafür spricht zumindest die Art, wie diese Webseite bekannt gemacht werden sollte.

Hinweis für die Kommentare: Ja, ich kann eine Whois-Abfrage durchführen, und auch die Denic ist mir bekannt. Es hat schon seinen Grund, warum ich die übrigen Angaben zu diesem Webseitenbetreiber nicht veröffentliche, und ich erwarte auch, daß dies nicht in den Kommentaren geschieht. Derzeit gibt es nämlich noch keine Grund dafür. Verstanden?

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Wieder ein Rückschlag für die Dialogmarketing-Branche

Verfasst von princo am 16.08.2008

Wie ich soeben aus einem Artikel in Born’s Blog erfahren habe, gab es mal wieder eine eindeutige Entscheidung über die Unzulässigkeit von Werbeanrufen. Das Verwaltungsgericht Köln hat bestätigt, daß erschlichene Einverständniserklärungen zu Werbemaßnahmen ungültig sind.

Besonders gerne werden einem diese „Erklärungen“ bei der Teilnahme an Gewinnspielen untergejubelt. Aber das kennen wir ja. Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur bringt das auch sehr schön auf den Punkt:

Das Gericht hob in seiner Begründung insbesondere hervor, dass die
vorgelegten angeblichen Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen
allesamt ungültig sind. Die Unternehmen hatten ihren Kunden im Rahmen von
Warenbestellungen und schriftlichen Gewinnspielen stets eine vorformulierte
Einverständniserklärung abverlangt. Nach dieser als „Datenschutzerklärung“
bezeichneten umfangreichen Klausel erklärten sich die Kunden u. a. „zum
Erhalt von Werbeanrufen bereit“. Zudem sollten damit die Unternehmen
ermächtigt werden, die Kundendaten an weitere Unternehmen der Marke
„Friedrich Müller®“ weiterzugeben.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten
Einverständniserklärungen keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe
dar
, weil es für den Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf
eine solche Erklärung berufen könne. Hieran ändert auch die Möglichkeit zum
Widerruf der Erklärung nichts, da somit die Initiative zur Wiederherstellung der
ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde.

Ist das nicht eindeutig? Wie simpel soll man es denn noch formulieren? VIELLEICHT MUSS MAN ES JA EINFACH NUR IN GROSSBUCHSTABEN SCHREIBEN? oder vielleicht doch lieber alles in kleinbuchstaben. denn kleine buchstaben mögen diese firmen ganz besonders gerne.

Wer hier den Haken setzt, wird angerufen.

Wer hier den Haken setzt, wird unerlaubt angerufen.

Obwohl es reihenweise Urteile gibt, welche auf der gleichen Linie wie das des Verwaltungsgerichts Köln liegen, wird diese Nummer nach wie vor gnadenlos durchgezogen.

Wer unbedingt wissen möchte, wie solche unseriösen Gewinnspiele aussehen, der kann sich ganz einfach mal über diese Google-Suche näher informieren. Da stecken nämlich immer wieder die gleichen Firmen dahinter.

Auch die Machart ist immer die gleiche: ganz versteckt und mit fast unlesbarer Schriftgröße wird die „Einwilligung“ den Leuten untergeschoben.

Aber es gibt einen kleinen Lichtblick: Anscheinend wenden sich immer mehr Werbepartner (gerne auch „Sponsoren“ genannt) dieser Firmen von dieser Form der Werbung ab.

Ob die Zahl der unerwünschten Anrufe dadurch zurückgehen wird?

Wohl kaum, wie es Beiträge wie dieser leider vermuten lassen. Aber vielleicht ist das ja auch nur das letzte Aufbäumen vor dem Ende. Die Gerichte haben ihren Job jedenfalls gut gemacht. Jetzt liegt es auch an den Verbrauchern, sich gegen die Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe zur Wehr zu setzen.

Beispielsweise, indem man sich bei den Verbraucherzentralen über diese Firmen beschwert.

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Abzocken wird jetzt legalisiert

Verfasst von princo am 12.03.2008

Justizministerin Brigitte Zypries und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer haben ein neues Maßnahmenpaket „zum Schutz der Verbraucher“ vorgestellt.

Hört sich toll an, und einige Elemente klingen richtig gut. Aber schaut man etwas genauer hin, merkt man, daß sich dahinter ein ganz dickes Ei verbirgt, welches die Verbraucher in einigen Punkten sehr viel schlechter stellt.

Zuerst mal diesen Artikel lesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/104869

Bevor man sich jetzt anfängt zu freuen, sollte man sich auch noch unbedingt diesen Artikel zu Gemüte führen:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27472/1.html

Zitat: In allen übrigen Geschäftsfeldern ist dem Missbrauch weiterhin Tür und Tor geöffnet. Die in anderen besonders betrugsverseuchten Bereichen geplante Widerrufsfrist ist bei „untergeschobenen Verträgen“ keine Hilfe für den Verbraucher, sondern nur eine Möglichkeit für die unseriösen Anbieter, ihre Betrügereien nach zwei Wochen oder einen Monat zu legalisieren. Anstatt die Beweisregeln zu Gunsten des Verbrauchers zu ändern, zwingt ihn das geplante Gesetz praktisch, den nicht geschlossenen Vertrag erst anzuerkennen, um ihn dann auf eigene Zustellungskosten zu widerrufen.

Sollte dieses Gesetzespaket wirklich Realität werden, dann dürften bei sämtlichen Abzockerfirmen die Sektkorken knallen.

In der Praxis bedeutet dies: kommt man beispielsweise nach einem Urlaub zurück, so kann es sein, daß man von irgendeiner Firma eine schriftliche Widerrufsbelehrung in der Post hat. Natürlich ist die Frist schon abgelaufen, weil diese Schreiben ganz zufällig genau am Ferienanfang verschickt werden.

Da man nicht widersprochen hat, sind diese dadurch inkludierten Vertragsabschlüsse auch rechtlich hieb- und stichfest. Es geht gar nicht mehr darum, daß man gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, sondern nur, daß man dem nicht widersprochen hat. Damit ist der Verbraucher erheblich schlechter gestellt als vorher. Mußten bisher die Firmen einen Vertragsabschuß nachweisen, so liegt die gegenteilige Beweispflicht dann beim Verbraucher.

Ganz tolle Wurst.

Es ist auch unerheblich, ob man zu der Zeit im Urlaub war, oder das Schreiben als typische Werbepost einfach weggeworfen hat. Solch ein Verhalten könnte demnächst sehr teuer werden.

Eine solche Regelung ist (meiner Erinnerung nach) bisher nur unter Kaufleuten anwendbar, aber eben nicht für Nichtkaufleute und besonders nicht für Verbraucher. Wie man so etwas als Stärkung des Verbraucherschutzes darstellen kann, ist mir vollkommen schleierhaft.

Ganz im Gegenteil, es werden elementare Abläufe im Handelsrecht auf den Kopf gestellt.

Ich hoffe nur, daß diese Maßnahmen nicht in dieser Form umgesetzt werden.

Haben diese Flachpfeifen denn überhaupt keine Ahnung vom realen Leben? (Rhetorische Frage, Antwort nicht nötig)

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