Justizministerin Brigitte Zypries und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer haben ein neues Maßnahmenpaket „zum Schutz der Verbraucher“ vorgestellt.
Hört sich toll an, und einige Elemente klingen richtig gut. Aber schaut man etwas genauer hin, merkt man, daß sich dahinter ein ganz dickes Ei verbirgt, welches die Verbraucher in einigen Punkten sehr viel schlechter stellt.
Zuerst mal diesen Artikel lesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104869
Bevor man sich jetzt anfängt zu freuen, sollte man sich auch noch unbedingt diesen Artikel zu Gemüte führen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27472/1.html
Zitat: In allen übrigen Geschäftsfeldern ist dem Missbrauch weiterhin Tür und Tor geöffnet. Die in anderen besonders betrugsverseuchten Bereichen geplante Widerrufsfrist ist bei „untergeschobenen Verträgen“ keine Hilfe für den Verbraucher, sondern nur eine Möglichkeit für die unseriösen Anbieter, ihre Betrügereien nach zwei Wochen oder einen Monat zu legalisieren. Anstatt die Beweisregeln zu Gunsten des Verbrauchers zu ändern, zwingt ihn das geplante Gesetz praktisch, den nicht geschlossenen Vertrag erst anzuerkennen, um ihn dann auf eigene Zustellungskosten zu widerrufen.
Sollte dieses Gesetzespaket wirklich Realität werden, dann dürften bei sämtlichen Abzockerfirmen die Sektkorken knallen.
In der Praxis bedeutet dies: kommt man beispielsweise nach einem Urlaub zurück, so kann es sein, daß man von irgendeiner Firma eine schriftliche Widerrufsbelehrung in der Post hat. Natürlich ist die Frist schon abgelaufen, weil diese Schreiben ganz zufällig genau am Ferienanfang verschickt werden.
Da man nicht widersprochen hat, sind diese dadurch inkludierten Vertragsabschlüsse auch rechtlich hieb- und stichfest. Es geht gar nicht mehr darum, daß man gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, sondern nur, daß man dem nicht widersprochen hat. Damit ist der Verbraucher erheblich schlechter gestellt als vorher. Mußten bisher die Firmen einen Vertragsabschuß nachweisen, so liegt die gegenteilige Beweispflicht dann beim Verbraucher.
Ganz tolle Wurst.
Es ist auch unerheblich, ob man zu der Zeit im Urlaub war, oder das Schreiben als typische Werbepost einfach weggeworfen hat. Solch ein Verhalten könnte demnächst sehr teuer werden.
Eine solche Regelung ist (meiner Erinnerung nach) bisher nur unter Kaufleuten anwendbar, aber eben nicht für Nichtkaufleute und besonders nicht für Verbraucher. Wie man so etwas als Stärkung des Verbraucherschutzes darstellen kann, ist mir vollkommen schleierhaft.
Ganz im Gegenteil, es werden elementare Abläufe im Handelsrecht auf den Kopf gestellt.
Ich hoffe nur, daß diese Maßnahmen nicht in dieser Form umgesetzt werden.
Haben diese Flachpfeifen denn überhaupt keine Ahnung vom realen Leben? (Rhetorische Frage, Antwort nicht nötig)